Leistung: Beratung der Antragsteller und bautechnische Prüfung von öffentlich geförderten Bauvorhaben im Bereich der Wohnraumförderung im Land Brandenburg auf Grundlage der jeweils geltenden Förderrichtlinien. II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang: Das Fördervolumen (zur Verfügung stehende Fördermittel) auf Grundlage der bisher geltenden Förderrichtlinien wird für das Jahr 2016 auf mindestens 35 000 000
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