Leistung: Für die unter Pkt. II.1.5) dieser Bekanntmachung genannte Baumaßnahme sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen: A1) Verbreiterung und Verstärkung der westlichen Vorlandbrückenhälfte, der stählernen Strombrücke und des Autobahndammes Objektplanung Ingenieurbauwerk gemäß § 43 HOAI, Leistungsphasen 1 - 6 Tragwerksplanung Ingenieurbauwerk gemäß § 51 HOAI, Leistungsphase 1 -
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