Leistung: II.1.4)Kurze Beschreibung: Gebäudeplanungsleistungen (HOAI §§ 33 ff.) Es ist beabsichtigt, alle Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten
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