Leistung: II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Nach Art. 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie sind für die besonderen Schutzgebiete die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die ggf. geeignete, eigens für die Gebiete aufgestellte oder in andere Entwicklungspläne integrierte Bewirtschaftungspläne und geeignete Maßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art umfa
↧